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    Baugenehmigung bei Fertiggaragen

    Ob eine Baugenehmigung für eine Garage benötigt wird, hängt zunächst vom Bundesland ab, in dem die Garage errichtet werden soll. In einigen Bundesländern kann eine Garage unter bestimmten Voraussetzung ohne Baugenehmigung errichtet werden, in anderen Bundesländern muss generell ein Bauantrag gestellt werden unabhängig von der Garagengröße. Hier wird nicht unterschieden, ob es sich um gemauerte Garagen oder um Fertiggaragen handelt.

    So sind Garagen mit bis zu 30 Quadratmetern Grundfläche in Berlin genehmigungsfrei, mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche in Rheinland-Pfalz und Brandenburg, und mit bis zu 40 Kubikmeter in Hessen und Baden-Württemberg. Überschreitet die Garage diese Größen, muss auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden. In Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ist unabhängig von der Größe der Garage in jedem Fall eine Baugenehmigung zu beantragen. Hingegen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein sind Garagen genehmigungsfrei, wenn man sich an die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hält. Das bedeutet zwar, dass kein spezieller Antrag nötig ist, es bringt aber gleichzeitig die Verpflichtung mit sich, dass Vorgaben des Bauamts zu beachten und einzuhalten sind. Hierüber kann man sich beim zuständigen Bauamt Informationen einholen. Dies betrifft vor allem Standort (Grenzabstände und Abstände zu bereits bestehenden Gebäuden), Materialvorgaben, Brandschutz-Vorkehrungen, Maximalwerte für die Größe der Garage, die äußere Gestaltung und bei Garagen mit Satteldach auch die Dachneigung und Firstrichtung.

    Es ist in jeden Fall sinnvoll, sich vor Auftragserteilung für die Herstellung der Fertiggarage beim zuständigen Bauamt unter Angabe der Flur-Nr. des Grundstücks zu erkundigen, ab welcher Größe eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Auch erhält man dort die Angaben, welche Maße man nicht überschreiten darf, z.B. die mittlere Wandhöhe, der umbaute Raum, die Gesamtgrundfläche, usw.

    Falls für die gewünschte Garage eine Baugenehmigung nötig ist, liefern die Hersteller der Fertiggaragen die dafür nötigen Unterlagen, wie z.B. Grundrisse und Ansichtszeichnungen, Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneter Garage, Pläne mit genauen Maßangaben wie Höhe, Breite, Tiefe, Wandstärke, ggf. Dachneigung, usw. Außerdem erhält man beim Garagenhersteller auch die entsprechenden Statik-Berechnungen bzw. das zum Garagentyp-gehörende Prüfzertifikat. Je nach Standort und Größe der Garage ist ggf. noch der Nachweis des Brandschutzes erforderlich. Die Leistung eines Architekten ist bei Fertiggaragen nicht nötig.

     

     

     
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